TaBe – Abbuchungsauftrag: Wie wird vorgegangen?

Nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion ist die Abbuchung des Betreuungsbeitrages bis auf Weiteres ausgesetzt.

Bereits abgebuchte Beiträge für die keine Betreuungsleistung erbracht wurde, werden von der Bildungsdirektion in Evidenz gehalten, für kommende Betreuungszeiträume gutgeschrieben oder am Ende des Schuljahres rückerstattet.

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