Schulbetrieb nach den Semesterferien

Rechtgrundlage:

Jahrgang 2021 Ausgegeben am 15. Jänner 2021 Teil II

  1. Verordnung: Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 C-SchVO 2020/21

Dem § 34 wird folgender Abs. 4 angefügt:

(4) Der Präsenzunterricht gemäß Abs. 3 ist an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie an der 5. bis 8. Schulstufe der allgemein bildenden höheren Schulen in Form eines Schichtbetriebs zu organisieren. Die Klassen sind in Gruppen zu teilen, zwischen denen kein Wechsel stattfinden darf. An Schultagen, an welchen für eine Gruppe kein Präsenzunterricht stattfindet, befinden sich die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe für die Zeit des stundenplanmäßigen Unterrichts der Klasse im ortsungebundenen Unterricht. Die Klassen und Gruppen sind im Schichtbetrieb schultageweise abwechselnd in der Schule zu unterrichten, (…).

Unterstufe

Der Schichtbetrieb in der Unterstufe wird derzeit vorbereitet. Die Aufteilung der beiden Klassengruppen erfolgt durch die Administration unter Einbeziehung der Klassenvorständ*innen. Es wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass Geschwisterkinder unserer Schule im selben Tagesrhythmus am Präsenzunterricht teilnehmen können. Weiters werden ausgeglichene Gruppengrößen angestrebt.

Oberstufe

Nach derzeitigem Stand kehren die Oberstufenschüler*innen ab 15.2.2021 vollständig in den Präsenzunterricht zurück. 

(Stand: 25.1.2021)

 

 

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